Über uns
Wir produzieren hochreines Arsen. Dieses wird hauptsächlich für Halbleiter- und optoelektronische
Anwendungen verwendet. Wir können auf mehr als 70 Jahre Erfahrung in der Herstellung von hochreinem Arsen und
anderen Reinstmetallen zurückgreifen. Unsere Produktionsstätte befindet sich in Sachsen-Anhalt, in der Stadt
Osterwieck.
Wissenswertes über Arsen
Hochreines Arsen wird zur Herstellung von III/V-Halbleitern wie GaAs benötigt, das zur Herstellung von
integrierten Schaltungen (Leistungsverstärker in Mobiltelefonen, in der Radartechnik, in drahtlos
kommunizierenden Geräten (IoT) etc.) sowie bei der Herstellung von LEDs und Laserdioden verwendet wird.
Besondere Produktformen von metallischem Arsen sind geeignet für den Einsatz in MBE-Anlagen.
Arsen(III)-chlorid wird benötigt, um organische Verbindungen herzustellen, die in MOCVD-Prozessen verwendet werden.
Im Alltag finden Sie unser Arsen in Ihren Mobiltelefonen, Ihrer WLAN-Basisstation, in Ladegeräten, in
IR-Kameras und auch im Auto. Insbesondere die Einführung des 5G-Standards führt zu einer steigenden Nachfrage
nach unserem Produkt. All dies ist unser Beitrag zum Aufbau einer modernen Gesellschaft - aus Deutschland für
die Welt.
Wir vertreiben
- Reinstarsen (High Purity Arsenic) im Reinheitsgrad 99.9995% (5N5),
- Reinstarsen (High Purity Arsenic) im Reinheitsgrad 99.9999% (6N),
- hochreines Arsen (Ultra High Purity Arsenic) im Reinheitsgrad 99.99999% (7N),
- hochreines Arsen für MBE-Anwendungen (7N+) und
- hochreines Arsen(III)-chlorid (Ultra High Purity Arsenic Trichloride).
Informationen über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen
Faltblatt mit Informationen über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen
Die Störfallverordnung sieht vor, dass Betreiber von Produktionsanlagen, in denen gefährliche Stoffe
gehandhabt werden, die Nachbarschaft über das richtige Verhalten in Gefahrensituationen informieren. Da wir
derartige Anlagen betreiben, wollen wir Sie mit dem hier
zum Download zur Verfügung gestellten Faltblatt darüber unterrichten, was wir getan haben, um Störfälle zu
vermeiden bzw. um deren Auswirkungen zu begrenzen. Wir informieren vor allem, wie Sie sich selbst und Ihre
Angehörigen wirksam schützen können, falls trotz aller Vorsorge ein Störfall eintritt.
Faltblatt mit Informationen über Gefahren und
Sicherheitsmaßnahmen
Unsere Qualitätspolitik
Ziel ist ein unternehmensweiter Qualitätsstandard, der die PPM High Purity Metals GmbH zum
bevorzugten Partner zufriedener Kunden werden lässt, zur langfristigen und nachhaltigen Zufriedenheit unserer
Partner. Deshalb muss sich jeder Mitarbeiter der Qualität der Produkte, dem Mehrwert der angebotenen
Dienstleistungen, der Zufriedenheit unserer Geschäftspartner, dem Vertrauen unserer Interessengruppen und
unserer Umwelt verpflichtet fühlen.
Was wollen wir erreichen?
- Produkte und Dienstleistungen sollen stets die Anforderungen erfüllen, die mit den Kunden vereinbart
wurden.
- Auch nicht vereinbarte, aber beiderseits vorausgesetzte Anforderungen im Umgang mit dem Kunden sollen
zur vollen Zufriedenheit des Kunden erfüllt werden.
- Qualitätsbewusstes Verhalten muss die Belange der Umwelt berücksichtigen und die Sicherheit am
Arbeitsplatz fördern.
Wer ist für Qualität zuständig?
Qualität erfordert die Mitarbeit aller. Alle Mitarbeiter im Unternehmen sind als Ersteller und Empfänger von
Arbeitsergebnissen, Lieferant und Kunde zugleich. Somit ist jeder für die Qualität seiner Arbeitsergebnisse
selbst verantwortlich.
Wie können wir unsere Ziele erreichen?
- Durch vorbeugende Maßnahmen Fehler vermeiden.
- Fehlerursachen systematisch beheben und dauerhaft reduzieren.
- Beständig nach Verbesserung der erreichten Qualität streben.
- Bei der Anwendung und Weiterentwicklung unseres QM-Systems aktiv mitarbeiten.
Nur beständige Qualität sichert den Erfolg des Unternehmens.
Sie können unser ISO 9001 Zertifikat hier
herunterladen.
Firmenpolitik
Unsere Umweltpolitik
Die PPM High Purity Metals GmbH unterstützt ökologische Anliegen, indem sie die geltenden
Vorschriften einhält und damit für den Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer und ein nachhaltiges
Wirtschaften sorgt. In diesem Sinne engagieren sich die Führungskräfte und die Arbeitnehmer der
Gesellschaft besonders stark für die HSE-Richtlinien. Wir legen auch Wert auf den Aufbau verlässlicher
Beziehungen zu lokalen Stakeholdern (Interessengruppen) sowie lokalen Umweltbehörden.
Sie können unser ISO 14001 Zertifikat hier
herunterladen.
Energiepolitik
Der Aufbau und die kontinuierliche Weiterentwicklung eines Energiemanagement-Systems sind für die
ständige Entwicklung von Wachstum und Profitabilität unerlässlich und sind Teil des integrierten Qualitäts-
und Sicherheitsmanagementsystems. Unsere wesentlichen Energieaspekte sind:
- Verbrauch von elektrischer Energie für zahlreiche thermische Prozesse
- Verbrauch von elektrischer Energie für Antriebe
Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, dass das Energiemanagement-System von den Mitarbeitern
gelebt und die Energieeffizienz kontinuierlich verbessert wird. Zur Zielerreichung werden z. B.
- Mitarbeiterschulungen,
- Zielvereinbarungen mit den Abteilungen (inkl. deren Messbarkeit),
- Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen in Bezug auf die Energieeffizienz sowie
- die Einbindung der Mitarbeiter in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess über das betriebliche
Vorschlagswesen
praktiziert.
Zusätzlich ist die Geschäftsführung – über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinaus – zuständig
für eine Reduzierung der Energieverbräuche, eine Verbesserung der Energieeffizienz aller im Unternehmen
laufenden Prozesse und der im Laufe des Lebenszyklus durch unsere Produkte induzierten Energieverbräuche.
Im Rahmen von Verantwortlichkeiten und Befugnissen hat die Geschäftsführung Management-Beauftragte benannt,
die zuständig sind für
- die Aufrechterhaltung und Pflege des Systems,
- die Information der Geschäftsführung über die Leistung des Energiemanagement-Systems inkl.
notwendiger Verbesserungen sowie
- die Förderung des Bewusstseins aller Mitarbeiter zur Energieeffizienz.
Eine Bewertung der Wirksamkeit des Management-Systems erfolgt durch die Geschäftsführung vier Mal
jährlich im Rahmen des Qualitätsmanagement-Reviews. In die Reviews fließen unter anderem auch die
Ergebnisse aus den internen Audits, Rückmeldungen von Kunden, Prozesskennzahlen, der Stand aus Korrektur-
und Vorbeugemaßnahmen sowie Folgemaßnahmen aus vorangegangenen Reviews ein. Aus der Bewertung ergeben sich
Empfehlungen für die weitere Verbesserung des Energiemanagement-Systems.
Das Unternehmen strebt mit einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit und über einen offenen Dialog mit
Verbrauchern und Behörden eine Imagesteigerung sowie eine Sicherung der Marktposition an.
Sie können unser ISO 50001 Zertifikat
hier herunterladen.
Unsere Politik zum Gesundheitsschutz
Als ein Unternehmen der chemischen Industrie ist der Gesundheitsschutz eine wesentliche Voraussetzung
für unser tägliches Handeln. Die PPM High Purity Metals GmbH ist besonders wachsam in Bezug auf
die Einhaltung der damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen und den Schutz der Gesundheit aller
Mitarbeiter und Gäste, insbesondere durch eine sichere Anlagentechnik, die Verwendung persönlicher
Schutzausrüstung, medizinische Vorsorge und weitere organisatorische Maßnahmen.
Unsere Sicherheitspolitik
Die frühzeitige Identifikation von Risiken und Prävention im Zusammenhang mit unserer industriellen
Aktivität steht im Mittelpunkt unserer Strategie. Angesichts der Aktivitäten unseres Unternehmens ist es
unerlässlich, dass die Arbeits- und Produktionsmittel angepasst und gesichert werden, damit die Mitarbeiter
unter den bestmöglichen Bedingungen arbeiten können.
Unsere Betriebsstätte am Standort Osterwieck arbeitet unter den Sicherheitsvorschriften der 12. BImSchV
(12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).
Der in diesem Zusammenhang zu erstellende Sicherheitsbericht beschreibt die Maßnahmen, die ergriffen
werden, um Unfälle/Störfälle zu vermeiden und die Auswirkungen von Unfällen mit Gefahrstoffen zu begrenzen.
Diese Maßnahmen erfolgen gemäß dem sogenannten PAAG-Prozess, dessen Resultate in ein
Sicherheitsmanagement-System bei der PPM High Purity Metals GmbH einfließen. Der
Sicherheitsbericht enthält ebenfalls einen Notfallplan, der mit den zuständigen öffentlichen Behörden
abgestimmt ist.
Unsere Produktions- und Abwasserbehandlungsanlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw.
dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigt. Diese Genehmigungen regeln die zulässigen Immissionswerte und den
Umfang der erforderlichen Überwachung.
Die Abgase und Abwässer aus den Produktionsanlagen werden in einer aufwändigen Abluftreinigung von
schädlichen Bestandteilen befreit bzw. in einer Abwasseranlage behandelt und dem kommunalen Abwassersystem
zugeführt.
Der Standort ist aufgrund der Verarbeitung von Arsen und Arsenverbindungen als Betriebsbereich der
oberen Klasse nach der Störfall-Verordnung eingestuft. In diesem Zusammenhang finden Sie im Folgenden die
obligatorische Dokumentation.
Dementsprechend fand der letzte Standortbesuch im Rahmen der Störfallverordnung am 19.11.2020 statt
(Störfallverordnung).
Sie können unser ISO 45001 Zertifikat hier herunterladen.
Compliance- und Ethik-Richtlinien
Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
Die PPM High Purity Metals GmbH respektiert und achtet die Menschenrechte auf jeder Organisationsstufe.
Jegliche Art von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Staatsangehörigkeit, mentaler
oder körperlicher Behinderung, sexueller Orientierung, religiöser oder politischer Ansichten oder
gewerkschaftlichem Engagement ist verboten. Nichtwissen und Untätigkeit sind keine Rechtfertigung für jede Art
von Diskriminierung. Daher wird jeglicher Verstoß gegen Menschenrechte sowie Diskriminierung nicht geduldet.
Verboten sind jegliche moralischen, sexuellen oder allgemein widerrechtlichen Einschüchterungsversuche,
Mobbing, Belästigungen und Schikanen. Wir stellen die Chancengleichheit aller in Bezug auf Karriere- und
Arbeitsmöglichkeiten, Arbeitsbeziehungen und Stellenangebote sicher. Das Personal-Management sowie auch die
Beziehungen unter den Arbeitnehmern beruhen auf den Grundsätzen des gegenseitigen Vertrauens und des Respekts,
was sicherstellt, dass jeder Arbeitnehmer mit dem selbstverständlichen Maß an Würde behandelt wird. Unter
Beachtung der lokalen Vorschriften, der gewerkschaftlichen Unabhängigkeit und der pluralistischen Gestaltung
der Arbeitsbeziehungen, wird mit den Arbeitnehmervertretungen ein Sozialdialog geführt. Selbstverständlich
halten die Gesellschaft und ihre Arbeitnehmer die geltenden Regeln für die Privatsphäre der Arbeitnehmer
ein.
Datenschutz
Daten werden von der PPM High Purity Metals GmbH nur so weit erhoben und gespeichert, wie es für
den reibungslosen Geschäftsablauf, den Gesundheits- und Umweltschutz und das Erfüllen gesetzlicher
Anforderungen notwendig ist.
Die Gesellschaft behält sich vor, externen Dienstleistern Daten zur Verfügung zu stellen, wenn dies für die
Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist. Die zur Verfügung gestellten Daten werden hierfür auf ein
Minimum reduziert.
Eine über die Gesellschaft hinausgehende kommerzielle Verwertung von erhobenen Daten erfolgt nicht.
Insbesondere schließt die Gesellschaft eine Weitergabe von erhobenen Daten zu Werbezwecken an Dritte aus.
Weitere Details zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung, welche
hier zum Download zur Verfügung steht.
Verhütung von Kriminalität
Bei der Ausübung einer Tätigkeit für die PPM High Purity Metals GmbH haben sich alle Arbeitnehmer ohne
Einschränkung an die Strafgesetze der Länder zu halten, in denen die Gruppe tätig ist. Arbeitnehmer, die im
Auftrag der Gesellschaft tätig sind, müssen bei der Übertragung (soweit diese erlaubt ist) von wesentlichen
Ermessensbefugnissen an Dritte sorgfältig darauf achten, dass die bestellten Personen gut informiert sind und
über ihre Pflicht zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Firmenrichtlinien Kenntnis haben.
Arbeitnehmer, die im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, unterlassen jegliche Beteiligung an einem
vermeintlichen oder tatsächlich strafbaren Verhalten. Alle Arbeitnehmer müssen sich hinreichend über die in
ihrem Tätigkeitsbereich geltenden Strafgesetze und Vorschriften informieren, damit sie potenzielle Risiken
identifizieren bzw. verhindern können und erkennen, in welchen Fällen (namentlich in finanziellen, ökologischen
oder Sicherheitsfragen) eine Rechtsberatung erforderlich ist. Arbeitnehmer der PPM High Purity Metals GmbH, die
Fragen oder Zweifel bezüglich der Einhaltung von Strafgesetzen oder Vorschriften für eine beabsichtigte
Tätigkeit in einem der Unternehmen haben, wenden sich sofort an ihre Vorgesetzten oder die
Geschäftsführung.
Bestechung und Korruption
Direkt oder indirekt geheim gehaltene oder nicht dokumentierte Zahlungen bzw. Konten sind unter keinen
Umständen zugelassen.
Direkte oder indirekte Zahlungen sowie Aufwendungen zu Zwecken, die mit den Begleitdokumenten für diese
Transaktionen nichts oder nur teilweise zu tun haben, werden nicht genehmigt oder vorgenommen.
Tätigkeiten und Geschäfte im Namen der PPM High Purity Metals GmbH sind unter Einhaltung der geltenden
Vorschriften und internen Verfahren vollständig, richtig und wahrheitsgemäß in den Büchern der Gesellschaft zu
erfassen.
Arbeitnehmer, die Buchhaltungsdaten erfassen, sind für die Richtigkeit der erfassten Daten verantwortlich
und haben sicherzustellen, dass jede Eingabe ordnungsgemäß dokumentiert wird. Alle Geldtransfers erfordern von
den Arbeitnehmern eine besonders gewissenhafte und aufmerksame Überwachung in Bezug auf die Identität der
Empfänger und den Verwendungszweck des Transfers.
Wettbewerbsverstöße
Alle Arbeitnehmer der PPM High Purity Metals GmbH sind verpflichtet, die anwendbaren Gesetze und
Vorschriften, Wettbewerbsverstöße betreffend, strikt zu befolgen. Dies gilt unabhängig von ihrer Gültigkeit im
Inland oder im Ausland. Im Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen kann das Fehlverhalten eines einzigen
Arbeitnehmers diesen selbst, seine direkten Vorgesetzten, die Geschäftsleitung und Gesellschaft in schwierige
und kostspielige Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren verwickeln, die unter anderem einstweilige Anordnungen,
hohe Geldbußen und in einigen Rechtsordnungen im schlimmsten Falle Haftstrafen zur Folge haben können.
Bezüglich Wettbewerbsverstößen beruhen die Gesetze und Vorschriften auf dem Grundsatz, dass der freie
Wettbewerb ohne jede Absprache zwischen den Mitbewerbern den öffentlichen Interessen am besten dient. Die
Beteiligung an Vereinbarungen oder Abreden in Verletzung der geltenden Gesetze und Vorschriften, namentlich im
Bereich von wettbewerbswidrigem Verhalten sind somit streng verboten.
Untersagt sind insbesondere – nicht abschließend - Vereinbarungen, Abreden oder Verfahren mit dem Ziel
- Preise, Ermäßigungen oder Verkaufsbedingungen direkt oder indirekt festzulegen;
- Produktion, technische Entwicklung oder Investitionen zu beschränken oder zu steuern;
- Märkte, Kunden oder Bezugsquellen untereinander aufzuteilen;
- die Geschäftspartner tendenziell ungleich zu behandeln, ihnen Bedingungen aufzuerlegen, die der
üblichen kommerziellen Praxis entgegenstehen oder Geschäfte mit ihnen aus widerrechtlichen Gründen zu
verweigern.
Bestehen bei Arbeitnehmern der Gesellschaft im Rahmen ihrer Tätigkeit Zweifel hinsichtlich der Einhaltung
von Vorschriften in Zusammenhang mit wettbewerbswidrigem Verhalten sind sie angehalten sich unverzüglich an die
Geschäftsführung zu wenden.
Ihr Kontakt zu uns
Impressum
PPM High Purity Metals GmbH
Hoppenstedter Str. 6
38835 Osterwieck
Handelsregister: 34553
Registergericht: Stendal
Vertreten durch:
Dr. Ulrich Kammer und Dr. Jan Freerks Riecken
Kontakt
Telefon: +49 (39421) 691-0
E-Mail: info@ppmhpm.com
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 3689 393 63
Redaktionell verantwortlich
Dr. Ulrich Kammer und Dr. Jan Freerks Riecken
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.