Über uns

Wir produzieren hochreines Arsen. Dieses wird hauptsächlich für Halbleiter- und optoelektronische Anwendungen verwendet. Wir können auf mehr als 70 Jahre Erfahrung in der Herstellung von hochreinem Arsen und anderen Reinstmetallen zurückgreifen. Unsere Produktionsstätte befindet sich in Sachsen-Anhalt, in der Stadt Osterwieck.

Wissenswertes über Arsen

Hochreines Arsen wird zur Herstellung von III/V-Halbleitern wie GaAs benötigt, das zur Herstellung von integrierten Schaltungen (Leistungsverstärker in Mobiltelefonen, in der Radartechnik, in drahtlos kommunizierenden Geräten (IoT) etc.) sowie bei der Herstellung von LEDs und Laserdioden verwendet wird. Besondere Produktformen von metallischem Arsen sind geeignet für den Einsatz in MBE-Anlagen. Arsen(III)-chlorid wird benötigt, um organische Verbindungen herzustellen, die in MOCVD-Prozessen verwendet werden.
Im Alltag finden Sie unser Arsen in Ihren Mobiltelefonen, Ihrer WLAN-Basisstation, in Ladegeräten, in IR-Kameras und auch im Auto. Insbesondere die Einführung des 5G-Standards führt zu einer steigenden Nachfrage nach unserem Produkt. All dies ist unser Beitrag zum Aufbau einer modernen Gesellschaft - aus Deutschland für die Welt.

Wir vertreiben
  • Reinstarsen (High Purity Arsenic) im Reinheitsgrad 99.9995% (5N5),
  • Reinstarsen (High Purity Arsenic) im Reinheitsgrad 99.9999% (6N),
  • hochreines Arsen (Ultra High Purity Arsenic) im Reinheitsgrad 99.99999% (7N),
  • hochreines Arsen für MBE-Anwendungen (7N+) und
  • hochreines Arsen(III)-chlorid (Ultra High Purity Arsenic Trichloride).

Informationen über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen

Faltblatt mit Informationen über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen

Die Störfallverordnung sieht vor, dass Betreiber von Produktionsanlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, die Nachbarschaft über das richtige Verhalten in Gefahrensituationen informieren. Da wir derartige Anlagen betreiben, wollen wir Sie mit dem hier zum Download zur Verfügung gestellten Faltblatt darüber unterrichten, was wir getan haben, um Störfälle zu vermeiden bzw. um deren Auswirkungen zu begrenzen. Wir informieren vor allem, wie Sie sich selbst und Ihre Angehörigen wirksam schützen können, falls trotz aller Vorsorge ein Störfall eintritt.

Faltblatt mit Informationen über Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen

Unsere Qualitätspolitik

Ziel ist ein unternehmensweiter Qualitätsstandard, der die PPM High Purity Metals GmbH zum bevorzugten Partner zufriedener Kunden werden lässt, zur langfristigen und nachhaltigen Zufriedenheit unserer Partner. Deshalb muss sich jeder Mitarbeiter der Qualität der Produkte, dem Mehrwert der angebotenen Dienstleistungen, der Zufriedenheit unserer Geschäftspartner, dem Vertrauen unserer Interessengruppen und unserer Umwelt verpflichtet fühlen.

Was wollen wir erreichen?
  • Produkte und Dienstleistungen sollen stets die Anforderungen erfüllen, die mit den Kunden vereinbart wurden.
  • Auch nicht vereinbarte, aber beiderseits vorausgesetzte Anforderungen im Umgang mit dem Kunden sollen zur vollen Zufriedenheit des Kunden erfüllt werden.
  • Qualitätsbewusstes Verhalten muss die Belange der Umwelt berücksichtigen und die Sicherheit am Arbeitsplatz fördern.
Wer ist für Qualität zuständig?

Qualität erfordert die Mitarbeit aller. Alle Mitarbeiter im Unternehmen sind als Ersteller und Empfänger von Arbeitsergebnissen, Lieferant und Kunde zugleich. Somit ist jeder für die Qualität seiner Arbeitsergebnisse selbst verantwortlich.

Wie können wir unsere Ziele erreichen?
  • Durch vorbeugende Maßnahmen Fehler vermeiden.
  • Fehlerursachen systematisch beheben und dauerhaft reduzieren.
  • Beständig nach Verbesserung der erreichten Qualität streben.
  • Bei der Anwendung und Weiterentwicklung unseres QM-Systems aktiv mitarbeiten.

Nur beständige Qualität sichert den Erfolg des Unternehmens.

Sie können unser ISO 9001 Zertifikat hier herunterladen.

Firmenpolitik

Unsere Umweltpolitik

Die PPM High Purity Metals GmbH unterstützt ökologische Anliegen, indem sie die geltenden Vorschriften einhält und damit für den Schutz der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer und ein nachhaltiges Wirtschaften sorgt. In diesem Sinne engagieren sich die Führungskräfte und die Arbeitnehmer der Gesellschaft besonders stark für die HSE-Richtlinien. Wir legen auch Wert auf den Aufbau verlässlicher Beziehungen zu lokalen Stakeholdern (Interessengruppen) sowie lokalen Umweltbehörden.

Sie können unser ISO 14001 Zertifikat hier herunterladen.

Energiepolitik

Der Aufbau und die kontinuierliche Weiterentwicklung eines Energiemanagement-Systems sind für die ständige Entwicklung von Wachstum und Profitabilität unerlässlich und sind Teil des integrierten Qualitäts- und Sicherheitsmanagementsystems. Unsere wesentlichen Energieaspekte sind:

  • Verbrauch von elektrischer Energie für zahlreiche thermische Prozesse
  • Verbrauch von elektrischer Energie für Antriebe

Die Geschäftsführung ist dafür verantwortlich, dass das Energiemanagement-System von den Mitarbeitern gelebt und die Energieeffizienz kontinuierlich verbessert wird. Zur Zielerreichung werden z. B.

  • Mitarbeiterschulungen,
  • Zielvereinbarungen mit den Abteilungen (inkl. deren Messbarkeit),
  • Bewusstseinsbildung auf allen Ebenen in Bezug auf die Energieeffizienz sowie
  • die Einbindung der Mitarbeiter in den kontinuierlichen Verbesserungsprozess über das betriebliche Vorschlagswesen

praktiziert.

Zusätzlich ist die Geschäftsführung – über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinaus – zuständig für eine Reduzierung der Energieverbräuche, eine Verbesserung der Energieeffizienz aller im Unternehmen laufenden Prozesse und der im Laufe des Lebenszyklus durch unsere Produkte induzierten Energieverbräuche. Im Rahmen von Verantwortlichkeiten und Befugnissen hat die Geschäftsführung Management-Beauftragte benannt, die zuständig sind für

  • die Aufrechterhaltung und Pflege des Systems,
  • die Information der Geschäftsführung über die Leistung des Energiemanagement-Systems inkl. notwendiger Verbesserungen sowie
  • die Förderung des Bewusstseins aller Mitarbeiter zur Energieeffizienz.

Eine Bewertung der Wirksamkeit des Management-Systems erfolgt durch die Geschäftsführung vier Mal jährlich im Rahmen des Qualitätsmanagement-Reviews. In die Reviews fließen unter anderem auch die Ergebnisse aus den internen Audits, Rückmeldungen von Kunden, Prozesskennzahlen, der Stand aus Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen sowie Folgemaßnahmen aus vorangegangenen Reviews ein. Aus der Bewertung ergeben sich Empfehlungen für die weitere Verbesserung des Energiemanagement-Systems.

Das Unternehmen strebt mit einer umfassenden Öffentlichkeitsarbeit und über einen offenen Dialog mit Verbrauchern und Behörden eine Imagesteigerung sowie eine Sicherung der Marktposition an.

Sie können unser ISO 50001 Zertifikat hier herunterladen.

Unsere Politik zum Gesundheitsschutz

Als ein Unternehmen der chemischen Industrie ist der Gesundheitsschutz eine wesentliche Voraussetzung für unser tägliches Handeln. Die PPM High Purity Metals GmbH ist besonders wachsam in Bezug auf die Einhaltung der damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen und den Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter und Gäste, insbesondere durch eine sichere Anlagentechnik, die Verwendung persönlicher Schutzausrüstung, medizinische Vorsorge und weitere organisatorische Maßnahmen.

Unsere Sicherheitspolitik

Die frühzeitige Identifikation von Risiken und Prävention im Zusammenhang mit unserer industriellen Aktivität steht im Mittelpunkt unserer Strategie. Angesichts der Aktivitäten unseres Unternehmens ist es unerlässlich, dass die Arbeits- und Produktionsmittel angepasst und gesichert werden, damit die Mitarbeiter unter den bestmöglichen Bedingungen arbeiten können.

Unsere Betriebsstätte am Standort Osterwieck arbeitet unter den Sicherheitsvorschriften der 12. BImSchV (12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes).

Der in diesem Zusammenhang zu erstellende Sicherheitsbericht beschreibt die Maßnahmen, die ergriffen werden, um Unfälle/Störfälle zu vermeiden und die Auswirkungen von Unfällen mit Gefahrstoffen zu begrenzen. Diese Maßnahmen erfolgen gemäß dem sogenannten PAAG-Prozess, dessen Resultate in ein Sicherheitsmanagement-System bei der PPM High Purity Metals GmbH einfließen. Der Sicherheitsbericht enthält ebenfalls einen Notfallplan, der mit den zuständigen öffentlichen Behörden abgestimmt ist.

Unsere Produktions- und Abwasserbehandlungsanlagen sind nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigt. Diese Genehmigungen regeln die zulässigen Immissionswerte und den Umfang der erforderlichen Überwachung.

Die Abgase und Abwässer aus den Produktionsanlagen werden in einer aufwändigen Abluftreinigung von schädlichen Bestandteilen befreit bzw. in einer Abwasseranlage behandelt und dem kommunalen Abwassersystem zugeführt.

Der Standort ist aufgrund der Verarbeitung von Arsen und Arsenverbindungen als Betriebsbereich der oberen Klasse nach der Störfall-Verordnung eingestuft. In diesem Zusammenhang finden Sie im Folgenden die obligatorische Dokumentation. Dementsprechend fand der letzte Standortbesuch im Rahmen der Störfallverordnung am 19.11.2020 statt (Störfallverordnung).

Sie können unser ISO 45001 Zertifikat hier herunterladen.

Compliance- und Ethik-Richtlinien

Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Die PPM High Purity Metals GmbH respektiert und achtet die Menschenrechte auf jeder Organisationsstufe. Jegliche Art von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Staatsangehörigkeit, mentaler oder körperlicher Behinderung, sexueller Orientierung, religiöser oder politischer Ansichten oder gewerkschaftlichem Engagement ist verboten. Nichtwissen und Untätigkeit sind keine Rechtfertigung für jede Art von Diskriminierung. Daher wird jeglicher Verstoß gegen Menschenrechte sowie Diskriminierung nicht geduldet. Verboten sind jegliche moralischen, sexuellen oder allgemein widerrechtlichen Einschüchterungsversuche, Mobbing, Belästigungen und Schikanen. Wir stellen die Chancengleichheit aller in Bezug auf Karriere- und Arbeitsmöglichkeiten, Arbeitsbeziehungen und Stellenangebote sicher. Das Personal-Management sowie auch die Beziehungen unter den Arbeitnehmern beruhen auf den Grundsätzen des gegenseitigen Vertrauens und des Respekts, was sicherstellt, dass jeder Arbeitnehmer mit dem selbstverständlichen Maß an Würde behandelt wird. Unter Beachtung der lokalen Vorschriften, der gewerkschaftlichen Unabhängigkeit und der pluralistischen Gestaltung der Arbeitsbeziehungen, wird mit den Arbeitnehmervertretungen ein Sozialdialog geführt. Selbstverständlich halten die Gesellschaft und ihre Arbeitnehmer die geltenden Regeln für die Privatsphäre der Arbeitnehmer ein.

Datenschutz

Daten werden von der PPM High Purity Metals GmbH nur so weit erhoben und gespeichert, wie es für den reibungslosen Geschäftsablauf, den Gesundheits- und Umweltschutz und das Erfüllen gesetzlicher Anforderungen notwendig ist.

Die Gesellschaft behält sich vor, externen Dienstleistern Daten zur Verfügung zu stellen, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist. Die zur Verfügung gestellten Daten werden hierfür auf ein Minimum reduziert.

Eine über die Gesellschaft hinausgehende kommerzielle Verwertung von erhobenen Daten erfolgt nicht. Insbesondere schließt die Gesellschaft eine Weitergabe von erhobenen Daten zu Werbezwecken an Dritte aus.

Weitere Details zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, welche hier zum Download zur Verfügung steht.

Verhütung von Kriminalität

Bei der Ausübung einer Tätigkeit für die PPM High Purity Metals GmbH haben sich alle Arbeitnehmer ohne Einschränkung an die Strafgesetze der Länder zu halten, in denen die Gruppe tätig ist. Arbeitnehmer, die im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, müssen bei der Übertragung (soweit diese erlaubt ist) von wesentlichen Ermessensbefugnissen an Dritte sorgfältig darauf achten, dass die bestellten Personen gut informiert sind und über ihre Pflicht zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Firmenrichtlinien Kenntnis haben.

Arbeitnehmer, die im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, unterlassen jegliche Beteiligung an einem vermeintlichen oder tatsächlich strafbaren Verhalten. Alle Arbeitnehmer müssen sich hinreichend über die in ihrem Tätigkeitsbereich geltenden Strafgesetze und Vorschriften informieren, damit sie potenzielle Risiken identifizieren bzw. verhindern können und erkennen, in welchen Fällen (namentlich in finanziellen, ökologischen oder Sicherheitsfragen) eine Rechtsberatung erforderlich ist. Arbeitnehmer der PPM High Purity Metals GmbH, die Fragen oder Zweifel bezüglich der Einhaltung von Strafgesetzen oder Vorschriften für eine beabsichtigte Tätigkeit in einem der Unternehmen haben, wenden sich sofort an ihre Vorgesetzten oder die Geschäftsführung.

Bestechung und Korruption

Direkt oder indirekt geheim gehaltene oder nicht dokumentierte Zahlungen bzw. Konten sind unter keinen Umständen zugelassen.

Direkte oder indirekte Zahlungen sowie Aufwendungen zu Zwecken, die mit den Begleitdokumenten für diese Transaktionen nichts oder nur teilweise zu tun haben, werden nicht genehmigt oder vorgenommen.

Tätigkeiten und Geschäfte im Namen der PPM High Purity Metals GmbH sind unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und internen Verfahren vollständig, richtig und wahrheitsgemäß in den Büchern der Gesellschaft zu erfassen.

Arbeitnehmer, die Buchhaltungsdaten erfassen, sind für die Richtigkeit der erfassten Daten verantwortlich und haben sicherzustellen, dass jede Eingabe ordnungsgemäß dokumentiert wird. Alle Geldtransfers erfordern von den Arbeitnehmern eine besonders gewissenhafte und aufmerksame Überwachung in Bezug auf die Identität der Empfänger und den Verwendungszweck des Transfers.

Wettbewerbsverstöße

Alle Arbeitnehmer der PPM High Purity Metals GmbH sind verpflichtet, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften, Wettbewerbsverstöße betreffend, strikt zu befolgen. Dies gilt unabhängig von ihrer Gültigkeit im Inland oder im Ausland. Im Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen kann das Fehlverhalten eines einzigen Arbeitnehmers diesen selbst, seine direkten Vorgesetzten, die Geschäftsleitung und Gesellschaft in schwierige und kostspielige Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren verwickeln, die unter anderem einstweilige Anordnungen, hohe Geldbußen und in einigen Rechtsordnungen im schlimmsten Falle Haftstrafen zur Folge haben können.

Bezüglich Wettbewerbsverstößen beruhen die Gesetze und Vorschriften auf dem Grundsatz, dass der freie Wettbewerb ohne jede Absprache zwischen den Mitbewerbern den öffentlichen Interessen am besten dient. Die Beteiligung an Vereinbarungen oder Abreden in Verletzung der geltenden Gesetze und Vorschriften, namentlich im Bereich von wettbewerbswidrigem Verhalten sind somit streng verboten.

Untersagt sind insbesondere – nicht abschließend - Vereinbarungen, Abreden oder Verfahren mit dem Ziel

  • Preise, Ermäßigungen oder Verkaufsbedingungen direkt oder indirekt festzulegen;
  • Produktion, technische Entwicklung oder Investitionen zu beschränken oder zu steuern;
  • Märkte, Kunden oder Bezugsquellen untereinander aufzuteilen;
  • die Geschäftspartner tendenziell ungleich zu behandeln, ihnen Bedingungen aufzuerlegen, die der üblichen kommerziellen Praxis entgegenstehen oder Geschäfte mit ihnen aus widerrechtlichen Gründen zu verweigern.

Bestehen bei Arbeitnehmern der Gesellschaft im Rahmen ihrer Tätigkeit Zweifel hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften in Zusammenhang mit wettbewerbswidrigem Verhalten sind sie angehalten sich unverzüglich an die Geschäftsführung zu wenden.

Impressum

PPM High Purity Metals

PPM High Purity Metals GmbH
Hoppenstedter Str. 6
38835 Osterwieck

Handelsregister: 34553
Registergericht: Stendal

Vertreten durch:
Dr. Ulrich Kammer und Dr. Jan Freerks Riecken

Kontakt

Telefon: +49 (39421) 691-0
E-Mail: info@ppmhpm.com

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 3689 393 63

Redaktionell verantwortlich

Dr. Ulrich Kammer und Dr. Jan Freerks Riecken

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.