Zur Veröffentlichung bestimmtTLP:CLEAR

PPM High Purity Metals GmbH

Compliance- und Ethik-Richtlinien

Stand07.09.2026
PPMHigh
Purity
Metals

1. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Die PPM High Purity Metals GmbH respektiert und achtet die Menschenrechte auf jeder Organisationsstufe. Jegliche Art von Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft oder Staatsangehörigkeit, mentaler oder körperlicher Behinderung, sexueller Orientierung, religiöser oder politischer Ansichten oder gewerkschaftlichem Engagement ist verboten. Nichtwissen und Untätigkeit sind keine Rechtfertigung für jede Art von Diskriminierung. Daher wird jeglicher Verstoß gegen Menschenrechte sowie Diskriminierung nicht geduldet. Verboten sind jegliche moralischen, sexuellen oder allgemein widerrechtlichen Einschüchterungsversuche, Mobbing, Belästigungen und Schikanen. Wir stellen die Chancengleichheit aller in Bezug auf Karriere- und Arbeitsmöglichkeiten, Arbeitsbeziehungen und Stellenangebote sicher. Das Personal-Management sowie auch die Beziehungen unter den Arbeitnehmern beruhen auf den Grundsätzen des gegenseitigen Vertrauens und des Respekts, was sicherstellt, dass jeder Arbeitnehmer mit dem selbstverständlichen Maß an Würde behandelt wird. Unter Beachtung der lokalen Vorschriften, der gewerkschaftlichen Unabhängigkeit und der pluralistischen Gestaltung der Arbeitsbeziehungen, wird mit den Arbeitnehmervertretungen ein Sozialdialog geführt. Selbstverständlich halten die Gesellschaft und ihre Arbeitnehmer die geltenden Regeln für die Privatsphäre der Arbeitnehmer ein.

2. Datenschutz

Daten werden von der PPM High Purity Metals GmbH nur so weit erhoben und gespeichert, wie es für den reibungslosen Geschäftsablauf, den Gesundheits- und Umweltschutz und das Erfüllen gesetzlicher Anforderungen notwendig ist.

Die Gesellschaft behält sich vor, externen Dienstleistern Daten zur Verfügung zu stellen, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistungen notwendig ist. Die zur Verfügung gestellten Daten werden hierfür auf ein Minimum reduziert.

Eine über die Gesellschaft hinausgehende kommerzielle Verwertung von erhobenen Daten erfolgt nicht. Insbesondere schließt die Gesellschaft eine Weitergabe von erhobenen Daten zu Werbezwecken an Dritte aus.

Weitere Details zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

3. Verhütung von Kriminalität

Bei der Ausübung einer Tätigkeit für die PPM High Purity Metals GmbH haben sich alle Arbeitnehmer ohne Einschränkung an die Strafgesetze der Länder zu halten, in denen die Gruppe tätig ist. Arbeitnehmer, die im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, müssen bei der Übertragung (soweit diese erlaubt ist) von wesentlichen Ermessensbefugnissen an Dritte sorgfältig darauf achten, dass die bestellten Personen gut informiert sind und über ihre Pflicht zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Firmenrichtlinien Kenntnis haben.

Arbeitnehmer, die im Auftrag der Gesellschaft tätig sind, unterlassen jegliche Beteiligung an einem vermeintlichen oder tatsächlich strafbaren Verhalten. Alle Arbeitnehmer müssen sich hinreichend über die in ihrem Tätigkeitsbereich geltenden Strafgesetze und Vorschriften informieren, damit sie potenzielle Risiken identifizieren bzw. verhindern können und erkennen, in welchen Fällen (namentlich in finanziellen, ökologischen oder Sicherheitsfragen) eine Rechtsberatung erforderlich ist. Arbeitnehmer der PPM High Purity Metals GmbH, die Fragen oder Zweifel bezüglich der Einhaltung von Strafgesetzen oder Vorschriften für eine beabsichtigte Tätigkeit in einem der Unternehmen haben, wenden sich sofort an ihre Vorgesetzten oder die Geschäftsführung.

4. Bestechung und Korruption

Direkt oder indirekt geheim gehaltene oder nicht dokumentierte Zahlungen bzw. Konten sind unter keinen Umständen zugelassen.

Direkte oder indirekte Zahlungen sowie Aufwendungen zu Zwecken, die mit den Begleitdokumenten für diese Transaktionen nichts oder nur teilweise zu tun haben, werden nicht genehmigt oder vorgenommen.

Tätigkeiten und Geschäfte im Namen der PPM High Purity Metals GmbH sind unter Einhaltung der geltenden Vorschriften und internen Verfahren vollständig, richtig und wahrheitsgemäß in den Büchern der Gesellschaft zu erfassen.

Arbeitnehmer, die Buchhaltungsdaten erfassen, sind für die Richtigkeit der erfassten Daten verantwortlich und haben sicherzustellen, dass jede Eingabe ordnungsgemäß dokumentiert wird. Alle Geldtransfers erfordern von den Arbeitnehmern eine besonders gewissenhafte und aufmerksame Überwachung in Bezug auf die Identität der Empfänger und den Verwendungszweck des Transfers.

5. Wettbewerbsverstöße

Alle Arbeitnehmer der PPM High Purity Metals GmbH sind verpflichtet, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften, Wettbewerbsverstöße betreffend, strikt zu befolgen. Dies gilt unabhängig von ihrer Gültigkeit im Inland oder im Ausland. Im Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen kann das Fehlverhalten eines einzigen Arbeitnehmers diesen selbst, seine direkten Vorgesetzten, die Geschäftsleitung und Gesellschaft in schwierige und kostspielige Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren verwickeln, die unter anderem einstweilige Anordnungen, hohe Geldbußen und in einigen Rechtsordnungen im schlimmsten Falle Haftstrafen zur Folge haben können.

Bezüglich Wettbewerbsverstößen beruhen die Gesetze und Vorschriften auf dem Grundsatz, dass der freie Wettbewerb ohne jede Absprache zwischen den Mitbewerbern den öffentlichen Interessen am besten dient. Die Beteiligung an Vereinbarungen oder Abreden in Verletzung der geltenden Gesetze und Vorschriften, namentlich im Bereich von wettbewerbswidrigem Verhalten sind somit streng verboten.

Untersagt sind insbesondere – nicht abschließend – Vereinbarungen, Abreden oder Verfahren mit dem Ziel

  • Preise, Ermäßigungen oder Verkaufsbedingungen direkt oder indirekt festzulegen;
  • Produktion, technische Entwicklung oder Investitionen zu beschränken oder zu steuern;
  • Märkte, Kunden oder Bezugsquellen untereinander aufzuteilen;
  • die Geschäftspartner tendenziell ungleich zu behandeln, ihnen Bedingungen aufzuerlegen, die der üblichen kommerziellen Praxis entgegenstehen oder Geschäfte mit ihnen aus widerrechtlichen Gründen zu verweigern.

Bestehen bei Arbeitnehmern der Gesellschaft im Rahmen ihrer Tätigkeit Zweifel hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften in Zusammenhang mit wettbewerbswidrigem Verhalten sind sie angehalten sich unverzüglich an die Geschäftsführung zu wenden.

PPMHigh
Purity
Metals
PPM High Purity Metals GmbHHoppenstedter Straße 6 · 38835 Osterwieck · Deutschland